Information zur Speicherförderung in Berlin von E3/DC

Berlin fördert Hauskraftwerke

das Land Berlin will Photovoltaik und Speicher fördern und hat im Rahmen des „Energie‐ und Klimaschutzprogramms 2030“ die Umsetzung der Förderrichtlinie für Stromspeicher beschlossen.
Gefördert werden Speicher in Verbindung mit einer neu zu errichtenden Photovoltaikanlage. Anträge können bereits ab dem 1. Oktober 2019 gestellt werden.
Die Hauskraftwerke von E3/DC ermöglichen eine maximale Energieautarkie. Mit dem PV‐Speicher‐ Bonus sollen Eigentümer von selbstgenutzten Ein‐ und Zweifamilienhäusern unabhängig werden. Der
Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll dabei erhöht, die Stromkosten des Kunden
hingegen minimiert werden. E3/DC unterstützt die Förderung mit folgenden Produkten:
S10 MINI
5,0 I 6,5
S10 E
6,5 I 10,0 I 13,0 I 15,0 I 19,5
S10 E PRO
13,0 I 19,5
Quattroporte
UNO I DUE I LINEA
Förderung für Batteriespeicher:
Je kWh nutzbare Kapazität = 300,‐ Euro
Unsere Geräte verfügen über eine prognosebasierte Betriebsstrategie, deshalb erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus = 300,‐Euro
Maximale Fördersumme: 15.300 Euro pro Speichersystem
Wichtiger Hinweis zum Mindestinstallationsverhältnis: Die Richtlinie sieht pro kWh nutzbarer Speicherkapazität eine installierte PV‐Nennleistung von mindestens 1,2 kWp vor. Davon kann allerdings unter einer Bedingung abgewichen werden: Eine größere Speicherkapazität im Verhältnis
zur PV‐Nennleistung ist vollständig förderfähig, wenn der Solarstrom zum Laden eines Elektroautos genutzt wird. Die Richtlinie verlangt dazu eine entsprechende Nutzungserklärung und eine Zulassungsbescheinigung des Elektrofahrzeugs.

Dazu ein Beispiel: Zu einem Hauskraftwerk mit 19,5 kWh Nennkapazität (gerundet 17,6 kWh nutzbar) verlangt die Richtlinie nach dem Mindestinstallationsverhältnis eine PV‐Nennleistung von 21 kWp. Soll das Hauskraftwerk jedoch in Verbindung mit der E‐Mobilität genutzt werden, ist die Speicherkapazität auch dann voll förderfähig, wenn die PV‐Anlage kleiner ausgelegt werden muss, weil beispielsweise die vorhandene Dachfläche nur eine Leistung von 18 kWp ermöglicht.
Beispielrechnungen der Förderung (inkl. Bonus, ohne Berücksichtigung der E‐Mobilität): Serie Speicherkapazität kWh Mindestgröße kWp Solaranlage Fördersumme
S10 E 13 kWh 14,04 kWp 3.810,00 €
S10 PRO 19,5 kWh 21,12 kWp 5.580,00 €
DUE XL 3‐phasig 19,5 kWh 21,12 kWp 5.580,00 €
LINEA XXL 3‐phasig 78 kWh 84,24 kWp 15.300,00 €
Ein weiteres Beispiel: Bei einer PV‐Leistung von 10 kWp und einem Hauskraftwerk mit einer Kapazität von 13 kWh werden – wenn kein Elektroauto genutzt wird – aufgrund der Richtlinie nach dem
Mindestinstallationsverhältnis maximal 8,3 kWh gefördert, bei 15 kWp PV‐Leistung und einem Hauskraftwerk mit 19,5 kWh ist die Förderung auf maximal 12,5 kWh begrenzt.
Serie Größe kWp Solaranlage max. geförderte Kapazität kWh Fördersumme
S10 E 13 kWh 10 kWp 8,3 kWh 2.790,00 €
S10 PRO 19,5 kWh 15 kWp 12,5 kWh 4.050,00 €
Serie Speicherkapazität kWh Mindestgröße kWp Solaranlage Fördersumme
S10 E 13 kWh flexibel möglich 3.810,00 €
S10 PRO 19,5 kWh flexibel möglich 5.580,00 €
Beispielrechnung der Förderung (inkl. Bonus, unter Berücksichtigung der E‐Mobilität)*
*keine Mindestgröße erforderlich
„Nu mach ma hinne!“
Berliner mögen Klartext: Die Förderung für Speichersysteme kann zwar bis zum 31.12.2021 beantragt werden – sie ist aber auf ein Gesamtbudget von 3 Mio. Euro gedeckelt! Verlieren Sie also keine Zeit und lassen Sie sich von uns beraten. Weitere Details zum PV‐Speicher‐Programm sowie zur Anzahl
der noch möglichen Förderanträge finden Sie online auf der Förderprogrammseite.