KfW Förderung Wallboxen

Ab dem 24.11.2020 können Anträge für die Förderung von privaten Wallboxen gestellt werden. Das Programm läuft unter der Ziffer 440 bei der KfW.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Lade­station ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien nutzen – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger.

Gefördert wir die Wallbox inkl. der Anschlußarbeiten durch den Installateur.

Mit dem Zuschuss Lade­stationen für Elektro­autos – Wohn­gebäude fördert die KfW die Lade­stationen an Stell­plätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden  gehören und nur privat zu­gänglich sind. Zu den geförderten Kosten gehören:

  • Der Kaufpreis einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung  und intelligenter Steuerung 
  • Die Kosten für Einbau und An­schluss der Lade­station, inklusive aller Installations­arbeiten
  • Die Liste zu den Ladestationen, die gefördert werden, finden sie unter www.kfw.de