KfW Förderung Wallboxen
Ab dem 24.11.2020 können Anträge für die Förderung von privaten Wallboxen gestellt werden. Das Programm läuft unter der Ziffer 440 bei der KfW.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzen – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger.
Gefördert wir die Wallbox inkl. der Anschlußarbeiten durch den Installateur.
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude fördert die KfW die Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Zu den geförderten Kosten gehören:
- Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
- Die Liste zu den Ladestationen, die gefördert werden, finden sie unter www.kfw.de